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Fernwartungsbedingungen

Mit Ausführung des Fernwartungsclients und der Eingabe des Freischaltcodes stimmen Sie folgender Vereinbarung zu.

Sie stimmen zu, dass die SOPRA EDV-Informationssysteme GmbH, Mühlenstraße 1 in D-85737 Ismaning nachfolgend kurz SOPRA genannt und die Organisation oder das Unternehmen, für das Sie die Fernwartung initiieren nachfolgend kurz Auftraggeber genannt eine Fernwartungssitzung mit Hilfe des TeamViewer Clients eröffnen.


1) Gegenstand der Vereinbarung
Die Fernwartung umfasst ausschließlich von SOPRA gemäß Wartungsvertrag betreute Anwendungen oder Datenbanken.


2) Allgemeine Pflichten von SOPRA
SOPRA verpflichtet sich, Fernwartungsarbeiten nur auf Weisung des Auftraggebers von hierzu autorisierten Mitarbeitern ordnungsgemäß durchführen zu lassen. SOPRA begrenzt die Datenzugriffe und den Kreis der Daten des Auftraggebers einsehenden Mitarbeiter auf das Erforderliche. SOPRA lässt Fernwartungsarbeiten nur von solchen Personen durchführen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet und belehrt sind.


3) Zweckbindung
Personenbezogene oder geschäftliche Daten, die SOPRA im Rahmen der  Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden, darf SOPRA nur für Zwecke der Fernwartung verwenden.


4) Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Ohne eine aktive Freischaltung der Fernkontrolle seitens des Auftraggebers ist keine Fernwartung möglich. Die dazu verwendete Software ist so konfiguriert, dass eine aktive Freischaltung durch den Auftraggeber erforderlich ist.Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Eine Datenübertragung (Filetransfer, Download) auf seine DV-Anlage nimmt SOPRA nur vor, wenn sie unerlässlich notwendig ist. Diese Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen von anderen Daten getrennt und vor dem Zugriff anderer als mit der Fernwartung beauftragter Personen geschützt. Test- oder Hilfsprogramme werden beim Auftraggeber ausschließlich zu Fernwartungszwecken gespeichert und nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten gelöscht, es sei denn, sie sind für die Funktionsfähigkeit der gewarteten Anwendung erforderlich. In diesem Fall wird der Auftraggeber über die zusätzlich installierten Programme unterrichtet. Dies gilt auch, wenn an anderen Anwendungen oder am Betriebssystem Veränderungen vorgenommen wurden. Alle erhaltenen oder übertragenen Daten werden, sobald sie für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind, von SOPRA unverzüglich gelöscht oder dem Auftraggeber zurückgegeben. Dies gilt auch für etwaige dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke.


5) Durchführung
Die Fernwartung wird über das Internet mit einer verschlüsselten Verbindung durchgeführt. SOPRA teilt dem Mitarbeiter telefonisch eine individuelle erzeugte Sitzungskennung mit. Sollte die Fernwartung über eine Wählverbindung erfolgen, so trägt der Auftraggeber die Leitungskosten (Dialback).


6) Aufzeichnung
Wir weisen darauf hin, dass die Fernwartung für Nachweis- und Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden kann. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies Ihrem Berater bitte unmittelbar vor Beginn der Fernwartung mit.


7) Sonstiges
Sollten einzelne Bedingungen gegen bestehendes Recht verstoßen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


TeamViewer:

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Fernwartung mit Verschlüsselung starten:

Version 10: Ich habe diese Bedingungen gelesen, akzeptiert und möchte die Fernwartung jetzt starten.

 

Neu: Teamviewer Version 11 - Ich habe diese Bedingungen gelesen, akzeptiert und möchte die Fernwartung jetzt starten

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